Code of Conduct

Purux Ehrensache

Code of Conduct

Verantwortungsbewusstes und rechtmäßiges Handeln ist bei der Firma Schwarzmann GmbH ( purux ) ein fester Bestandteil. Wir bekennen uns zu unserer sozialen Verantwortung als Teil der Gesellschaft, als Wirtschaftsunternehmen und Arbeitgeber. Nachfolgender Verhaltenscodex definiert die Grundsätze und Leilinien.

Soziale Verantwortung

Menschenrechte

Wir beachten die international geltenden Vorschriften zum Schutz der Menschenrechte. Dies gilt insbesondere für die Schaffung und Sicherstellung von fairen, sicheren und sozialen Arbeitsbedingungen.

Diskriminierung

Niemand wird wegen seiner Rasse, seiner ethnischen Herkunft, seiner Hautfarbe, seiner Nationalität, seines Geschlechts, seiner Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, seines Alters, seiner sexuellen Orientierung oder sonstiger Merkmale benachteiligt, begünstigt, belästigt oder gemobbt.

Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit

Kinder- und Zwangsarbeit sind in jeder Stufe des Fertigungsprozesses verboten. Es gilt die freie Wahl der Beschäftigung. Demnach zwingen wir keine Person gegen ihren Willen zu einer Pflichtarbeit oder schränken sie in ihrer Bewegungsfreiheit ein. Wir achten darauf, keine Personen einzustellen, die das gemäß der ILO-Konvention 138 vorgeschriebene Mindestalter noch nicht erreicht haben. Strengere, nationale Regelungen werden wir entsprechend beachten.

Faire Arbeitsbedingen und Vereinigungsfreiheit

Für geleistete Arbeit steht unseren Beschäftigten im Minimum der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn zu. Die vereinbarte Wochenarbeitszeit darf die nach dem jeweilig geltenden nationalen Recht vorgeschriebene Stundenzahl nicht überschreiten. Wir gewährleisten im Rahmen der bestehenden Gesetze, dass die Beschäftigten sich in Arbeitnehmervereinigungen organisieren und ihre Interessen vertreten lassen können.

Gesundheit und Arbeitssicherheit

Um Gesundheitsgefährdungen zu vermeiden, halten wir die jeweils geltenden Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsvorschriften ein und vermeiden damit Unfälle und Berufskrankheiten.

Umweltschutz

Die Umwelt gibt verbindliche Standards vor, die in den jeweiligen Prozessen einzuhalten sind. Die Verschmutzung sowie die Verschwendung von natürlichen Ressourcen vermeiden wir. Ein auf kontinuierliche Verbesserung ausgerichtetes Umweltmanagementsystem wurde etabliert. Erforderliche Genehmigungen wurden eingeholt.

Geschäftsbeziehungen – Vermeidung von Interessenkonflikten

Geschäftsbeziehungen dürfen nur nach sachlichen Kriterien angebahnt und unterhalten werden. Zum Beispiel nach Qualität, Preis, technologischem Standard und Zuverlässigkeit. Sie dürfen nicht durch persönliche Interessen und Beziehungen oder Versprechungen gleich welcher Art beeinflusst sein. Nicht tolerierbare Geschäftsbeziehungen ergeben sich durch die gleichzeitige und vertragliche aber auch nicht vertragliche Bindung, Beziehung oder Mitarbeit bei zwei Parteien mit gegensätzlichen Interessenlagen. Sollten Interessenkonflikte vorhanden oder möglich sein, sind diese der Geschäftsführung anzuzeigen.

Korruptionsverbot

Bestechung und Bestechlichkeit sind illegal und werden nicht toleriert. Dies gilt nicht nur für unser Unternehmen, sondern auch für unsere Lieferanten, Berater und sonstige Partner. Das Verbot der Vorteilsnahme/ Gewährung betrifft nicht nur direkte finanzielle Zuwendungen, sondern auch sonstige, direkte oder indirekte Vergünstigungen oder Versprechungen. Bei Spenden ist sicherzustellen, das damit keine unzulässigen Zuwendungen verbunden sind.

Umgang mit Behörden, ehemaligen Behördenmitarbeitern und vergaberechtlichen Vorschriften

Wir halten uns an vergaberechtliche Vorschriften und Regelungen. Dies betrifft unter anderem auch den rechtskonformen Umgang mit nichtöffentlichen bzw. vertraulichen Informationen. Bei der Beschäftigung von Mitarbeitern, die für staatliche Stellen tätig sind oder waren, werden alle einschlägigen Gesetze, Bestimmungen und Rechtsvorschriften beachtet. Dies gilt auch für Verträge oder Verhandlungen mit Staatsbediensteten im Hinblick auf deren mögliche Beschäftigung als Angestellter, Berater oder Unterauftragnehmer im Unternehmen.

Marktverhalten

Kartellrecht

Wir halten uns an die geltenden Kartellvorschriften. Es werden keine wettbewerbswidrigen Absprachen mit Wettbewerbern oder Lieferanten, insbesondere über Preise, Angebote, Geschäftsbedingungen, Produktionsprogramme, Absatzquoten, Marktanteile oder Bieterabsprachen bei Ausschreibungen getroffen.

Exportkontrolle

Die jeweils geltenden Vorschriften des Außenwirtschafts-, Steuer- und Zollrechts halten wir ein. Dies betrifft alle Geschäfte des Exports oder Imports von Waren, Dienstleistungen und Informationen sowie die sorgfältige Auswahl der Geschäftspartner.

Datenschutz

Wir halten die jeweiligen gesetzlichen Vorgaben ein. Personenbezogene Angaben werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, wenn dies rechtlich zulässig und sachlich erforderlich ist. Gespeicherte Informationen werden angemessen vor unberechtigtem Zugriff geschützt.

Informationssicherheit und Geheimhaltung

Daten und Informationen, die im betrieblichen Umfang zur Kenntnis gelangen, sind ausschließlich in dem zugelassenen Rahmen zu verwenden. Vertrauliche Daten dürfen nicht innerhalb und außerhalb unseres Unternehmens unbefugt weiter gegeben werden. Die Weitergabe von vertraulichen Daten muss im Einklang mit den Vertragsbedingungen stehen. Der Zugang zu Verschlusssachen und der Umgang damit erfolgt gemäß der Geheimhaltungsstufe und der in der Vertraulichkeitsvereinbarung definierten Maßnahmen und Regeln.

Geistiges Eigentum

Wir beachten die Rechte Dritter und den Schutz geistigen Eigentums. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, gewerbliche Schutzrechte und Patente werden nicht verletzt.

Einhaltung des Verhaltenscodex

Wir verpflichten uns, in unserem Unternehmen darauf hin zu wirken, dass die im Verhaltenscodex festgelegten Leitlinien eingehalten werden können. Soweit machbar, werden auch unsere Lieferanten in der Lieferkette dazu aufgefordert und dabei unterstützt, die im Verhaltenscodex genannten Leitlinien ebenso zu befolgen. Wir haben organisatorische Maßnahmen zur Einhaltung entsprechender Vorschriften ergriffen und überprüfen diese regelmäßig. Alle hierzu notwendigen Maßnahmen werden in unserem Unternehmen bekannt gemacht.

Laaber, den 1.7.2022

Geschäftsleitung